Über Uns | Über Uns |
|
|
|
Wir sind vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig als Teil-145 Instandhaltungsbetrieb DE.145.0325 anerkannt. Diese Anerkennung berechtigt zur Instandhaltung, Freigabebescheinigung, Durchführung und Bescheinigung der Nachprüfung von zivilem Luftfahrtgerät. Sie beinhaltet u.a. auch die elektronische Ausrüstung in Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballonen. In 2009 wurde unserem Betrieb auch die Genehmigung als Luftfahrttechnischer Betrieb II - A 115 erteilt für Flugzeuge gem. Verordnung (EG) Nr. 216/2008 Artikel 4 Absatz 4 (Annex II) i.V. mit der genehmigten Capability List für die Nachprüfung der elektrischen und elektronischen Ausrüstung.
Einen Auszug aus unserem Genehmigungsplan und der Prüferkapazität finden Sie hier.
Genehmigungen:
|